Lösung · §35a
§35a sauber ausgewiesen – deine Kunden sparen
Privatkunden können Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen – wenn die Rechnung den Arbeitsanteil korrekt ausweist. b:work macht das automatisch und verschafft dir einen echten Wettbewerbsvorteil.
Was steckt hinter dem §35a EStG?
Der §35a Einkommensteuergesetz erlaubt es Privathaushalten, Handwerkerleistungen steuerlich geltend zu machen: 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € im Jahr. Begünstigt sind Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – das verbaute Material zählt nicht dazu.
Damit dein Kunde den Vorteil nutzen kann, muss die Rechnung den Arbeitsanteil getrennt ausweisen und unbar bezahlt werden. Für dich heißt das: Wer den §35a-Anteil sauber darstellt, macht Privatkunden glücklich – und hebt sich vom Wettbewerb ab. b:work nimmt dir diese Aufgabe komplett ab.
So weist b:work den §35a-Anteil aus
Arbeit & Material getrennt
b:work trennt Lohn- und Materialanteil sauber – die Basis für den §35a-Ausweis.
Lohnanteil ausgewiesen
Der begünstigte Arbeitskostenanteil wird automatisch auf der Rechnung dargestellt.
Mit Hinweistext
Ein passender Hinweis nach §35a EStG erscheint direkt auf dem Beleg – fertig für die Steuererklärung deines Kunden.
- Trennung von Arbeits- und Materialkosten im Beleg
- Automatischer Ausweis des begünstigten Lohnanteils
- Hinweistext nach §35a EStG auf der Rechnung
- Funktioniert für Angebote, Aufträge und Rechnungen
- Ein klarer Mehrwert, mit dem du bei Privatkunden punktest
FAQ
Häufige Fragen zum §35a
Was ist der §35a EStG?
Was muss auf der Rechnung stehen?
Warum lohnt sich das für meinen Betrieb?
Das passt zum Steuervorteil
Artikel, Leistungen & Löhne
Arbeitskostenanteil sauber kalkulieren – Grundlage für den §35a-Ausweis.
Rechnungen & E-Rechnung
Lohnkosten automatisch getrennt auf der Rechnung ausweisen.
Software für dein Gewerk
b:work für deinen Betrieb – mit §35a-Vorteil für deine Privatkunden.
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Weniger Bürokram, mehr Handwerk.
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