Für Maler & Lackierer
Handwerkersoftware für Maler & Lackierer
Positionsaufmaß mit Formel, Angebote & Rechnungen in einem Fluss und der §35a-Lohnanteil sauber ausgewiesen: b:work nimmt Maler- und Lackiererbetrieben den Papierkram ab – damit mehr Zeit für den Pinsel bleibt.

Kennst du das als Malerbetrieb?
Privatkunden fragen nach dem §35a-Lohnanteil – und du rechnest ihn jedes Mal von Hand aus.
Flächen aufmessen, notieren, später ins Angebot übertragen: doppelte Arbeit.
Viele kleine Aufträge bedeuten viele Angebote und Rechnungen – und viel Büro am Abend.
Belege und Notizen liegen verstreut, statt sauber beim jeweiligen Auftrag.
So hilft dir b:work im Malerhandwerk
§35a automatisch ausgewiesen
b:work trennt Arbeits- und Materialkosten und weist den begünstigten Lohnanteil mit Hinweistext auf der Rechnung aus. Deine Kunden sparen Steuern – ohne Mehraufwand für dich.
Positionsaufmaß mit Formel
Maße direkt an der Belegposition erfassen – per Formeleingabe berechnet b:work die Menge automatisch und übernimmt sie in die Position.
Viele Kleinaufträge im Griff
Belegvorlagen sowie Titel & Zwischensummen – Angebote raus, fertig.
- §35a-Lohnanteil mit Hinweistext auf jeder Rechnung
- Positionsaufmaß mit Formelberechnung direkt im Beleg
- Angebote, Aufträge und Rechnungen in einem Fluss
- Mobile App: Kalender, Kunden & Belege – auch offline
- XRechnung & ZUGFeRD für gewerbliche Auftraggeber
- GoBD-konform mit IDEA-Export für den Steuerberater
Passende Lösungen für dein Malerhandwerk
§35a EStG
Lohnanteil sauber ausgewiesen – ein echter Vorteil bei Privatkunden.
GoBD-konform
Rechtssichere, unveränderbare Belege und sauberer Export für die Betriebsprüfung.
Alle Funktionen
Vom Positionsaufmaß bis zur Mobile App – der komplette Funktionsumfang im Überblick.
FAQ
Häufige Fragen von Malerbetrieben
Weist b:work den §35a-Anteil automatisch aus?
Wie funktioniert das Positionsaufmaß?
Lohnt sich das auch bei vielen kleinen Aufträgen?
Kostenlos starten
Weniger Bürokram, mehr Handwerk.
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- SSL-verschlüsselt
- Kein Spam, versprochen
- Es gilt die EU-DSGVO