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Lohn für die §35a-Steuerermäßigung ausweisen

⏱ ~3 MinZiel: Lohnanteile getrennt ausweisen, damit Ihre Privatkunden die Steuerermäßigung nach §35a nutzen können. · Voraussetzung: Sie erfassen Lohn- oder Leistungspositionen.

Privatkunden können Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen – aber nur, wenn der **Lohnanteil

getrennt** auf der Rechnung steht. b:work macht das von Haus aus.

Schritt für Schritt

  1. Pflegen Sie im Lohnstamm (bzw. Leistungsstamm) die Lohnkosten als eigene Positionsart.
  2. Erfassen Sie im Beleg Lohn-Positionen zusätzlich zu den Material-/Artikelpositionen.
  3. b:work weist den Lohnanteil getrennt aus – genau das verlangt §35a EStG.
  4. Versenden oder drucken Sie die Rechnung; der Kunde sieht den steuerlich relevanten Lohnanteil klar getrennt.
💡 Tipp
  • Der getrennte Lohnausweis ist für die haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a EStG) zwingend – ohne ihn kann der Kunde nichts absetzen.
  • Wiederkehrende Tätigkeiten bündeln Sie im Leistungsstamm, dann müssen Sie sie nicht jedes Mal neu erfassen.
  • Ein gepflegter Stamm reduziert den Aufwand bei jeder weiteren Rechnung spürbar.

FAQ

Häufige Fragen

Warum muss der Lohn getrennt ausgewiesen werden?
Nur dann kann der Privatkunde die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nach §35a EStG nutzen.
Wo pflege ich die Lohnkosten?
Im Lohn- bzw. Leistungsstamm – dort wird der Lohn als eigene Positionsart geführt und im Beleg getrennt ausgewiesen.
Gilt das für jede Rechnung?
Sie entscheiden je Beleg, ob Lohn-Positionen enthalten sind. Sind sie es, weist b:work den Anteil automatisch getrennt aus.

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