Privatkunden können Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen – aber nur, wenn der **Lohnanteil
getrennt** auf der Rechnung steht. b:work macht das von Haus aus.
Schritt für Schritt
- Pflegen Sie im Lohnstamm (bzw. Leistungsstamm) die Lohnkosten als eigene Positionsart.
- Erfassen Sie im Beleg Lohn-Positionen zusätzlich zu den Material-/Artikelpositionen.
- b:work weist den Lohnanteil getrennt aus – genau das verlangt §35a EStG.
- Versenden oder drucken Sie die Rechnung; der Kunde sieht den steuerlich relevanten Lohnanteil klar getrennt.
💡 Tipp
- Der getrennte Lohnausweis ist für die haushaltsnahen Dienstleistungen (§35a EStG) zwingend – ohne ihn kann der Kunde nichts absetzen.
- Wiederkehrende Tätigkeiten bündeln Sie im Leistungsstamm, dann müssen Sie sie nicht jedes Mal neu erfassen.
- Ein gepflegter Stamm reduziert den Aufwand bei jeder weiteren Rechnung spürbar.