Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. b:work kennt diese Steuersituation und setzt den
passenden Hinweis automatisch.
Schritt für Schritt
- Öffnen Sie die Einstellungen zur Umsatzsteuer.
- Wählen Sie die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG).
- Speichern Sie. Neue Rechnungen werden nun ohne Umsatzsteuer erstellt – mit dem passenden Hinweis.
- Prüfen Sie an einer Test-Rechnung, ob der Hinweistext wie gewünscht erscheint.
💡 Tipp
- b:work unterstützt neben §19 auch die Steuerschuldumkehr (§13b UStG) für Bauleistungen und den 0 %-Steuersatz (z. B. für Photovoltaik nach §12 Abs. 3 UStG) – je nach Auftrag wählbar.
- Wechseln Sie später aus der Kleinunternehmerregelung, stellen Sie es an derselben Stelle wieder um.
- Die Zahlungskonditionen sind davon unabhängig frei gestaltbar (siehe verwandte Anleitung).